
Bestattungsarten

Erdbestattung
Der Leichnam wird in einem Sarg unter die Erde gebracht. Als Wahlmöglichkeiten stehen die Bestattung in einem Einzel- oder Reihengrab sowie in einem Wahl- oder Doppelgrab zur Verfügung. Den Hinterbliebenen wird gegen Gebühr – abhängig von der Friedhofssatzung der entsprechenden Kommune – ein Nutzungsrecht an der Grabstätte überlassen.

Begräbnis in der Urnenwand, Beisetzung im Urnengrab
Die Urne mit den sterblichen Überresten kann wahlweise in einem Kolumbarium, der Urnenwand, oder aber in einer Grabstelle für Urnenbegräbnisse aufbewahrt werden. Die hierfür anfallenden Unkosten für die Nutzung einer solchen Grabstätte gestalten sich naturgemäß, sprich: aufgrund der geringeren Größe der beanspruchten Grabfläche, preislich günstiger als eine Erdbestattung. Informationen zu Nutzungsdauer und Preisen teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit.

Diamantbestattung – ein Erinnerungsstück für die Ewigkeit
Bestattet wird auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse. Je nach Satzung der betreffenden Stadt oder Gemeinde ist den Hinterbliebenen die Anwesenheit während der Beisetzung nicht gestattet. Wo genau die Urne auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse beigesetzt ist, bleibt dementsprechend geheim. Für gewöhnlich verfügt jede Kommune über ein solches Grabfeld.

Feuerbestattung
Hierbei wird der in einen Sarg gebettete Leichnam in ein Krematorium verbracht und kremiert (eingeäschert). Die Asche des Verstorbenen kommt im Anschluss in eine Urne. Die Art der Bestattung ist bei einer Feuerbestattung auf vielfältige Weise möglich. Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick darüber.

FriedWald-/RuheForst-Bestattung
Bestattet wird auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse. Je nach Satzung der betreffenden Stadt oder Gemeinde ist den Hinterbliebenen die Anwesenheit während der Beisetzung nicht gestattet. Wo genau die Urne auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse beigesetzt ist, bleibt dementsprechend geheim. Für gewöhnlich verfügt jede Kommune über ein solches Grabfeld.

Anonymes Urnenbegräbnis
Bestattet wird auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse. Je nach Satzung der betreffenden Stadt oder Gemeinde ist den Hinterbliebenen die Anwesenheit während der Beisetzung nicht gestattet. Wo genau die Urne auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse beigesetzt ist, bleibt dementsprechend geheim. Für gewöhnlich verfügt jede Kommune über ein solches Grabfeld.

Bestattung auf See (begleitet/still)
Bestattet wird auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse. Je nach Satzung der betreffenden Stadt oder Gemeinde ist den Hinterbliebenen die Anwesenheit während der Beisetzung nicht gestattet. Wo genau die Urne auf dem Grabfeld der Gemeinschaftsanlage für anonyme Begräbnisse beigesetzt ist, bleibt dementsprechend geheim. Für gewöhnlich verfügt jede Kommune über ein solches Grabfeld.



